Insgesamt 65,2% der 1711 Teilnehmer in einer Befragung des Immobilienportals ImmobilienScout24 klagen über relativ hohe oder sehr hohe Wohnkosten. Mieter wurden bei dieser Studie ebenso befragt wie Besitzer von Wohnimmobilien. Insbesondere bei den Mietern scheint das Verhältnis zwischen Einkommen und Wohnkosten mitunter besonders ungünstig zu sein. In der Gruppe der durch Wohnkosten am stärksten belasteten Teilnehmer der Studie fanden sich mit einem Anteil von 35% deutlich mehr Mieter als Hausbesitzer (20%). Wer als Mieter Kosten senken möchte, sollte sich vor allem Mieterhöhungen ganz genau ansehen, um nicht rechtmäßige Erhöhungen zu beanstanden.
Wesentliche Gründe für die hohen Kosten sehen die Befragten der im Februar 2008 durchgeführten Immobilienscout – Studie in den Strompreisen (85,1%) und bei den Heiz- sowie Warmwasserkosten (83,8%). Tatsächlich stehen dem subjektiven Empfinden konkrete Preiserhöhungen gegenüber. So stiegen etwa die Heizkosten im Jahr 2006 nach Angaben des Deutschen Mieterbundes um 23%. Zahlen speziell über die Kosten für Mieter in den ostdeutschen Staaten legte der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) vor: auf Basis von Erhebungen der Statistischen Landesämter und des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung. Nach der vom MDR veröffentlichten Grafik blieb die Kaltmiete pro Quadratmeter zwischen den Jahren 2000 und 2006 in Ostdeutschland relativ stabil: im Jahr 2000 betrug sie 4,41€, im Jahr 2006 4,45€. Die Wärme – Betriebskosten als Anteil der Miete stiegen jedoch von 0,75€ auf 1,08€ pro Quadratmeter.
Eine Chance für Mieter, die Kosten für die Miete zu senken, bietet eine sorgfältige Prüfung etwaiger Mieterhöhungen. Der Deutsche Mieterbund geht von einer Summe von über 250 Millionen Euro aus, die Mieter in Deutschland jährlich zuviel bezahlen, weil sie nicht rechtmäßige Mieterhöhungen der Kaltmiete akzeptieren. Die Miete darf beispielsweise erst ein Jahr nach dem Einzug oder nach einer vorangegangenen Erhöhung der Miete erneut erhöht werden; in einem Drei-Jahres-Zeitraum darf sie maximal um 20% steigen, ohne dabei die ortsübliche Vergleichsmiete zu übersteigen. Für eine Erhöhung der Kaltmiete auf die ortsübliche Vergleichsmiete muss der Vermieter zusätzlich eine Begründung liefern. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist im Bürgerlichen Gesetzbuch unter §558 wie folgt definiert:
Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert worden sind.
Sich die nächste Mieterhöhung etwas genauer anzusehen, kann also durchaus sinnvoll sein; vielleicht wird man dann als Mieter etwas zufriedener mit der eigenen Miete und die nächste ImmobilienScout24 – Studie liefert ein versöhnlicheres Ergebnis?
In der Tat kommt den Mieter die Miete oft zu hoch vor. Aber wenn man lediglich die Kaltmieten sieht, sind teilweise Mieten gar nicht so teuer. Die Nebenkosten sind eines der Hauptprobleme.
Ingesamt wird es natürlich problematisch, wenn wenn Mieter fast 50 % und mehr für Wohnungen ausgeben. Daher sehe ich die Trends, vorallem in Großstädten, bei kleineren Wohnungen mit 1 bis 1,5 Zimmer. Gerade auch wegen den vielen Singles.
Wer sich bei den Heizkosten unsicher ist, kann sich auch einmal an den aktuellen Heizölpreisen orientieren. Sicher kommt da noch was dazu, aber wenn die Heizkosten stetig überproportional steigen, würde ich genauer nachhaken!