Contracting-Dienstleistungen gesetzlich zu verankern, hat der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) als Kommentar zum novellierten Energieeinspargesetz gefordert. Aber was genau bedeutet Contracting im Zusammenhang mit Immobilien?
Als wichtiges Element für eine Steigerung der Energie-Einsparpotenziale bei Immobilien sieht der Bundesverband „eaD“ Contracting-Dienstleistungen; wichtig genug, um sie in ein Gesetz wie das novellierte Energieeinspargesetz einzubinden. Contracting ist eigentlich eine alte Geschichte: Erfinder der Grundidee soll James Watt gewesen sein, der Kunden seine Dampfmaschinen zur Verfügung stellte, die Wartung für eine gewisse Zeit übernahm und von den Einsparungen, die die Maschinen dem Kunden brachten, einen Teil abbekam. Er gab also quasi ein Versprechen (mit meiner Dampfmaschine sparen Sie Geld) und profitierte davon selbst ebenso wie sein Kunde.
In der heutigen Immobilien – Branche sind vor allem zwei Contracting – Arten von Bedeutung: das Anlagen – Contracting und das Energiespar- oder Performance-Contracting. Bei beiden Arten gibt der so genannte Contractor ebenfalls ein Versprechen. Beim Anlagen-Contracting lautet es: Ich baue und betreibe eine Anlage zur Wärmeerzeugung und liefere der Immobilie meines Kunden, für den ich als Contractor tätig bin, die benötigte Wärmeenergie. So etwas kann diverse Vorteile für Immobilien – Besitzer, für den Contractor und auch für die Umwelt bringen: Der Immobilien – Besitzer hat zunächst eine hohe Kostensicherheit; während der Laufzeit des Contracting – Vertrages, die meist fünf bis zwanzig Jahre beträgt, sind die Preise für die gelieferte Energie festgelegt. Der Contractor muss also dafür sorgen, dass er seine Energie ohne große Verluste liefert, um seine Kosten möglichst gering zu halten, weil er ansonsten nichts verdient, was wiederum vorteilhaft für die Umwelt ist. Er selbst hat durch die von ihm mit Wärmeenergie versorgte Immobilie eine relativ feste Einnahmequelle für die festgesetzte Vertragslaufzeit.
Noch deutlicher für Energieeinsparungen taugt das Energiespar-Contracting. Hierbei verpflichtet sich der Contractor innerhalb der Vertragslaufzeit, den Energieverbrauch einer Immobilie um einen festgelegten Wert zu senken und profitiert dabei von Teilen des eingesparten Geldes. Falls keine Fördermittel oder andere Zuschüsse beantragt werden können, werden in der Regel nur solche Sparmaßnahmen umgesetzt, die sich innerhalb der Vertragslaufzeit amortisieren, sodass ein finanzielles Plus dabei herausspringt. Vielleicht hat der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) hier richtige Akzente gesetzt?