Unzählige Unternehmen müssen sich in Zeiten der Wirtschaftskrise verkleinern. Dies hat oftmals zur Folge, dass sie ein Überangebot an Büroräumen besitzen bzw. eine erhebliche Quadratmeteranzahl an Bürofläche frei steht. Um trotzdem noch einen Vorteil aus der Situation zu ziehen, vermieten viele Firmen Büroflächen unter. Einige Punkte gibt es hierbei zu beachten.
Grundsätzlich dürfen Vermieter von Gewerbeobjekten die Untervermietung nicht verbieten bzw. im Gewerbemietvertrag ausschließen. Es gibt lediglich die Ausnahme, dass bei der Untervermietung keine Konkurrenzsituation entstehen darf. Firmen dürfen ihre Räume beispielsweise nicht an ein Unternehmen untervermieten, was derselben Branche angehört wie ein anderes, bereits in der Immobilie ansässiges Unternehmen. Ansonsten müssen die Vermieter der Untervermietung ohne Auflagen zustimmen.
Da gewerbliche Mietverträge zumeist über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden, müssen die Firmen, die die Untervermietung ihrer Räume beabsichtigen, aber zunächst selber prüfen, wie lange der eigene Gewerbemietvertrag läuft und ob eine Untervermietung dann überhaupt sinnvoll ist. Das Untervermietverhältnis kann nur so lange bestehen, wie auch das Hauptmietverhältnis existiert. Und hier liegt das Risiko für die Untermieter. Rutscht der Hauptmieter in die Insolvenz oder wird aus anderen Gründen gekündigt, muss auch der Untermieter seine Gewerberäume räumen. Sinnvoll ist es ebenfalls, wenn Hauptmieter und Untermieter vorab klären und fixieren, wer bei Auszug für etwaige Renovierungsarbeiten etc. zuständig ist.
Neben den oben erwähnten Risiken bestehen für die Untermieter erhebliche Vorteile. Gerade junge Unternehmen oder Existenzgründer können als Untermieter profitieren. Die Mieten sind in der Regel zwischen 20 und 50 Prozent günstiger, oftmals kann Inventar und technische Ausstattung günstig mitgemietet werden, statt teuer neu angeschafft zu werden. Und auch die Flexibilität, die gerade junge, schnell wachsende Unternehmen durch einen Untermietvertrag, der in der Regel nur über einige Monate läuft, gewinnen, ist nicht zu unterschätzen. Brauchen sie nach kurzer Zeit größere oder anders strukturierte Räumlichkeiten, sind sie nicht durch lange Knebelverträge gebunden.
Nicht zuletzt wird der „Vorwand“ der Untervermietung auch oft genutzt um aus dem befristeten Mietverhältnis herauszukommen. Den der Vermieter findet die Untervermietung in der Regel nicht gut. Er behält gerne alle Fäden in seiner Hand. Versagt der Vermieter allerdings die Untermieterlaubnis, hat der Mieter die Möglichkeit außerordentlich zu kündigen. Vom Mieter wird dieser „Trick“ häufig genutzt, um aus dem Mietvertrag zu kommen.