Eine Methode, die im Kampf gegen Mietnomaden zum Erfolg führen kann, ist die sogenannte Urkundenklage. Auf diesem Weg wird die ausstehende Miete eingeklagt und das Konto des Mieters gesperrt.
Bei der Urkundenklage legt der Vermieter den Mietvertrag mit dem nicht mehr zahlenden Mieter vor Gericht vor und erklärt, dass und seit wann der Mieter nicht mehr gezahlt hat. Binnen kurzer Zeit erhält der Vermieter einen vollstreckbaren Zahlungstitel. Sollte der Mieter sich mit Hilfe von angeblichen Mängeln in der Wohnung herausreden wollen, die ihn dazu berechtigen könnten, die Miete zu mindern, so wird er damit keinen Erfolg haben.
Manche Mieter, die in betrügerischer Absicht handeln, unterschätzen möglicherweise ihren Vermieter. Sie sind dann unvorsichtig genug, ihr Konto nicht rechtzeitig zu leeren und dann hat der Vermieter natürlich Glück. Die psychologische Wirkung dieser Methode darf nicht unterschätzt werden. Der Mieter wird an einer empfindlichen Stelle getroffen, indem man ihm den Zugang zu seinem Geld bzw. Konto verwehrt. Diese Methode ist im Normalfall sehr effektiv. Damit der Mieter wieder auf sein Konto zugreifen kann, muss er einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter unterzeichnen. Der Aufhebungsvertrag beinhaltet, dass die ausstehende Miete umgehend bezahlt wird und die Wohnung sofort geräumt werden muss. Es ist nicht nötig, einen Gerichtsvollzieher zu kontaktieren. Der Vermieter kann sich also wenigstens diese Kosten ersparen.
Manche Mieter lernen aus diesem Vorgehen und ändern ihr Verhalten künftig zum Positiven. Der jeweilige Mieter kann bei der Urkundenklage aber durchaus eine Neuverhandlung anstrengen und für langwierige Verhandlungen sorgen. Ein Allheilmittel ist die Urkundenklage daher nicht. Die Berechtigung des unter Vorbehalt ausgestellten Vollstreckungstitels kann im Nachhinein durchaus in Zweifel gezogen werden.
Andere Mieter hingegen realisieren wenigstens, dass sie mit ihrem aktuellen Vermieter kein wehrloses Opfer gefunden haben und räumen umgehend das Feld. Sie werden sich eventuell ein neues Opfer suchen, doch das ist dem aktuellen Vermieter, der das Problem erst einmal gelöst hat, wohl eher gleichgültig. Es gibt mittlerweile Websites, die Mietnomaden auflisten. Doch man darf diesen Websites nicht uneingeschränkt Glauben schenken und der Schutz der Privatsphäre muss ebenfalls geachtet werden, ansonsten macht man sich strafbar. Dass der Vermieter womöglich in seiner Wut über die Mietnomaden andere Vermieter warnen möchte, ist mehr als verständlich, doch man sollte aufpassen, durch den Datenschutz vorgegebene Grenzen nicht zu verletzen. Einen Anwalt zu befragen, kann auch hier nützlich sein und weiteren Ärger vermeiden. Mietnomaden kennen ihre Rechte oftmals sehr genau und werden darauf pochen, dass diese respektiert werden, auch wenn sie sich, so lange es geht, vor ihren Pflichten drücken.