Die Wirtschaftskrise zwingt dieser Tage unzählige Unternehmen zu drastischen Maßnahmen. Neben steigenden Zahlen an Entlassungen ist Kurzarbeit das gängige Schlagwort in allen Branchen.
Für Arbeitnehmer heißt dies konkret, dass sie, sofern sie Kinder haben, 67 Prozent der Nettoentgelddifferenz (Differenz zwischen dem Lohn, den der Arbeitnehmer ohne die Kurzarbeit erzielen würde und dem Lohn, den der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit erhält) beziehen, haben sie keine Kinder, müssen sie gar nur mit 60 Prozent der Nettoentgelddifferenz über die Runden kommen. Klar, dass dies große Löcher in viele zudem schon knapp kalkulierte Haushaltsbudgets reißt. Für viele Bürger kann schon die nächste Mietzahlung zum großen Problem werden und die Frage, wann der Vermietung aufgrund säumiger Mietzahlungen kündigen kann, steht vielerorts im Raum.
Fakt ist, dass der Vermieter das Recht auf seiner hat, sobald die Miete oder ein erheblicher Teil der Miete, der mehr als eine Monatsmiete beträgt, an zwei aufeinander folgenden Terminen ausbleibt. Dann hat der Vermieter das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, auch eine Anmahnung im Vorfeld ist in diesem Fall nicht notwendig. Ebenso hat der Bundesgerichtshof zugunsten der Vermieter entschieden, dass eine detaillierte Auflistung der Fehlbeträge nicht von Nöten ist. Es reicht lediglich, als Grund für die Kündigung den Zahlungsverzug sowie den insgesamt säumigen Betrag aufzuführen.
Dem Mieter bleibt dann nur noch die Chance, die offene Summe schnellstmöglich nachzureichen. Der Bundesgerichtshof räumt dem Mieter hierfür als Zeitraum „bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs“ ein, Fristbeginn ist der Zustellungszeitpunkt der Räumungsklage. Und auch das Recht der Nachzahlung sowie die Geduld und Gutmütigkeit des Vermieters sollte der Mieter nicht zu oft strapazieren. Er darf vom Gesetz her nur alle zwei Jahre das Recht auf Nachzahlung der Miete nutzen. Sollte sich abzeichnen, dass sich die finanzielle Lage des Mieters nicht stabilisiert, ist es ratsam, beizeiten das Sozialamt zu kontaktieren und dieses innerhalb der Nachzahlfrist um eine Verpflichtungserklärung zur Mietübernahme, Wohngeld etc. zu ersuchen. Ansonsten kann ein Mieter, auch wenn er jahrelang regelmäßig und zuverlässig seine Miete gezahlt hat, bei einem uneinsichtigen Vermieter schneller auf der Straße stehen, als ihm lieb ist.
Das wird vermutlich Auswirkungen auf die Mietpreise haben (müssen). Gerade die etwas hochpreisigeren Wohnungen werden sich in der nächsten Zeit deutlich schwerer vermieten lassen als das bislang der Fall war.
Während man bei stabilem Einkommen in München schon mal 1500 Euro Kaltmiete gezahlt hat, wird man sich das künftig doch überlegen – vielleicht tut es dann auch eine Wohnung für 1200 …
Gerhard Zirkel
Naja Herr Zirkel, in München vielleicht. In vielen anderen Regionen (Bsp. Rheinland) ist das Mietniveau ohnehin recht bescheiden. Die Renditen sind in der Regel im unteren einstelligen Bereich. Die mangelnde Neubautätigkeit wird bald zu Wohnungsknappheit zumindest in den Ballungszentren und steigenden Mieten führen.
Für mich, vielleicht Beherrscher des kleinen Wirtschafts-Einmaleins (das große bleibt mir eher verschlossen), ergibt sich daraus im schlimmsten Fall eine Loose/Loose – Situation. Wohnraum wird knapp, was eigentlich dazu führt, dass er auch teurer wird zur Freude der Vermieter. Andererseits muss bereits jetzt mancher Mieter bei der Miete ans Limit des für ihn Bezahlbaren gehen und wird sich weitere Mietsteigerungen nicht leisten können.
Da mag dann auf der einen Seite also Wohnraum leer stehen, auf der anderen Seite existieren potenzielle Mieter, die Wohnraum suchen, sich das Angebotene aber nicht leisten können. Wie alle Pauschalisierungen skizziert auch diese nur mögliche Trends, aber sie zeigt natürlich eine wirtschaftlich denkbar schlechte Situation auf: Angebot ist da! Nachfrage ist da! Aber der Markt funktioniert nicht! Das mag beim KfZ-Markt schlimm sein, beim Wohnungsmarkt wäre es fatal.