Der Eigentümerverband Haus & Grund verglich das Steueraufkommen aus Grund- und Grunderwerbssteuer zwischen 1995 und 2007 und spricht von steigenden Belastungen …
für Immobilien- und Grundstückbesitzer. Sind die genutzten Zahlen bei der Grundsteuer dafür aussagekräftig genug?
Den vier Milliarden Euro Steueraufkommen aus der Grundsteuer B im Jahr 1995 standen — so der Eigentümerverband — 2007 insgesamt etwa 10 Milliarden Euro gegenüber. Geht man ins Detail und schaut sich einzelne Bundesländer an, so sind die Einnahmen durch die Grundsteuer B, die für bebaute sowie bebaubare Grundstücke und Immobilien erhoben wird, in den fünf neuen Bundesländern zwischen 1995 und 2007 prozentual am höchsten gestiegen: in Thüringen und Brandenburg um 260 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern gar um 263 Prozent, während die Anstiege in Hamburg und Bremen mit 112 Prozent und 105 Prozent im Ländervergleich besonders moderat blieben. Bleibt die Frage, ob sich aus diesen Anstiegen tatsächlich der von Haus & Grund gezogene Schluss ziehen lässt, dass die finanziellen Belastungen für Haus- und Wohnungseigentümer steigen. Möglich wäre es — betrachtet man allein das vorhandene Zahlenmaterial über Grundsteuer-Einnahmen der Städte und Gemeinden in den Bundesländern — schließlich auch, dass die Grundsteuereinnahmen aufgrund einer gestiegenen Zahl an Immobilien und Grundstücken gewachsen sind, für die Grundsteuer bezahlt werden muss. Neu erschlossene Wohngebiete bringen Zusatzeinnahmen bei der Grundsteuer für die Gemeinden, ohne dass die Steuerbelastung pro Immobilie unbedingt gestiegen sein muss. So kommt man also nicht unbedingt weiter.
Aussagekräftiger sind vielleicht andere Dokumente. Für die Grundsteuerberechnung wird ja ein so genannter Einheitswert genutzt, der beispielsweise den zugrunde gelegten Wert der zu besteuernden Immobilie bestimmt und von den Finanzämtern auf Basis des Bewertungsgesetzes festgelegt wird; daneben gibt es die so genannte Grundsteuermesszahl als Promillewert; mit beiden Zahlen wird der Grundsteuermessbetrag errechnet. Beim Zweifamilienhaus beträgt der Grundsteuermessbetrag beispielsweise 3,1 Promille des Einheitswertes. Dieser Messbetrag wiederum wird mit dem Hebesatz (in Prozent) der Gemeinden erhöht, den die Gemeinden weitgehend selbst bestimmen können. Der Hebesatz ist also die entscheidende Größe, wenn es um die Frage geht, ob Gemeinden die Immobilien- und Grundstückbesitzer finanziell stärker beanspruchen als noch vor einigen Jahren oder nicht. Um das herauszufinden, kann man sich einen Beschluss der Landeshauptstadt München vom 27. Juli 2004 ansehen. Hier sind statistische Daten zur Entwicklung der Hebesätze in verschiedenen deutschen Städten und Stadtstaaten erfasst, indem die Hebesatzwerte von 1992 und 2004 nebeneinander gestellt wurden. Ergebnis: In den verglichenen Städten und Stadtstaaten, zu denen neben München beispielsweise Dortmund, Köln, Hamburg, Berlin und Bremen gehören, stieg der Hebesatz im Durchschnitt aller berücksichtigten Städte von 406 auf 492 Prozent. Alle Gemeinden Deutschlands mit mehr als 50.000 Einwohnern werden vom Institut „Finanzen und Steuern“ bei der Ermittlung des durchschnittlichen Hebesatzes berücksichtigt. Nach Angaben des Instituts lag der durchschnittliche Hebesatz im Jahr 2008 bei 494 Prozent. Es könnte also etwas dran sein an der Aussage des Eigentümerverbands Haus & Grund.
Kann ich mich nur voll und ganz anschließen, aber diese Grundsteuer kann auch sehr verzwickt sein.