Die Altbausanierung ist seit vielen Jahren einer der Dauerbrenner im Bauhandwerk. Gilt es doch, die Urbanität vorhandener Städte und Gemeinden zu erhalten. Jedes alte Gebäude hat eine Geschichte zu erzählen und zeugt von früherer hoher Baukultur. Eine Altbausanierung bedeutet heutzutage jedoch viel mehr als noch vor wenigen Jahren.
Das Thema ist energetische Sanierung und hier hat der Gesetzgeber strenge Vorschriften geschaffen. Nach den heutigen Bestimmungen ist jeder Hauseigentümer gesetzlich verpflichtet, bei einer umfassenden Sanierung die Vorschriften der Energieeinsparungsvorschrift EnEV umzusetzen. Nimmt er die Sanierung an vermietetem Wohnraum vor, muss er nach deren Abschluss seinen Mietern einen Energiepass vorweisen. Aber auch bei Teilsanierungen oder dem Austausch alter Heizsysteme ist heute viel mehr Augenmaß gefragt, so Architekt und Innenarchitekt Hans Vogel aus Lauf bei Nürnberg.
Energiekosten und Ökologie
Seit Jahren beschreiben die Preise aller Energieträger eine Kurve, die steil nach oben führt. Gründe sind die zunehmende Energieverknappung, erschwerte Förderbedingungen bei Öl und Gas, aber auch die gigantische Energievergeudung weltweit.
Diese Verteuerung der Rohstoffe hat dazu geführt, dass die Beheizung von Wohnräumen in unsanierten Häusern fast einer zweiten Miete entspricht. Aber nicht nur die Energiekosten erfordern ein Umdenken, sondern auch das notwendige Ende des Raubbaus an den Ressourcen unserer Erde. Irgendwann sind unsere fossilen, nicht gleichzeitig nachwachsenden Energieträger, verbraucht und ein beträchtlicher Anteil dieser wertvollen Rohstoffe haben wir als umweltschädliches Kohlendioxid in die Luft geblasen. Jede Altbausanierung ist deshalb gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz. Deshalb wird sie mit zahlreichen Fördermaßnahmen unterstützt.
Die wichtigsten Bausteine einer energetischen Sanierung
Die Beheizung von Wohnräumen verbraucht die meiste Energie. Deshalb ist es bei jeder Sanierung Grundbedingung, die Gebäudeaußenhülle abzudichten. Dazu gehören Wärmedämmfassaden, dichte Fenster mit Wärmeschutzverglasung, dichte Außentüren sowie eine dichte und ebenfalls gedämmte Dachhaut. Zu den Außentüren gehören in Mehrfamilienhäusern auch die Wohnungseingangstüren. Kältebrücken, wie sie an alten Balkonanlagen, Jalousiekästen etc. vorhanden sind, müssen ebenfalls beseitigt werden.
Angesichts des heutigen schnellen Fortschritts der Heizungstechnik ist jede Heizungsanlage bereits nach 10 Jahren veraltet und unvertretbar uneffektiv. Bei jeder Haussanierung ist deshalb zumindest der Austausch der Heizzentrale erforderlich. Die derzeit günstigste Lösung ist die Verwendung der Brennwerttechnik einer Erdgasanlage. In den Einbau innovativer Heizsysteme sollten aber auch regenerative Energieträger wie Photovoltaik, Solar, Wärmepumpen oder Erd- und Fernwärmesysteme eingeschlossen werden.
Jede energetische Sanierung kostet Geld
Die Umsetzung der Belange einer energetischen Sanierung kostet selbstverständlich viel Geld. Zwar lassen sich z. B. im Vergleich zu einer 30 Jahre alten Schwerkraftheizung bis zu 40 Prozent der Heizkosten zukünftig einsparen. Die augenblickliche Investition indessen übersteigt bei der Mehrzahl der Hauseigentümer deren finanzielle Möglichkeiten. Deshalb hat der Gesetzgeber etliche Fördermöglichkeiten geschaffen.
Der wichtigste Baustein ist die Förderung der energetischen Sanierung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW. Ein Hauseigentümer, der die Sanierung aus der eigenen Tasche bezahlt, erhält pro Wohneinheit einen staatlichen Zuschuss von 3.750 Euro. Für alle anderen, die die Sanierung finanzieren müssen, bietet die KfW zinsgünstige Kredite, die in den ersten drei Jahren nach der Vergabe tilgungsfrei sind. Finanziert wird nicht nur der Einbau einer neuen Heizzentrale, sondern auch viele bauliche Nebenarbeiten. Dazu gehören vor allem der Ausbau und die fachgerechte Entsorgung alter Heizsysteme einschließlich vorhandener Öltanks. Ebenso werden Schornsteinsanierungen gefördert. Voraussetzung ist in beiden Fällen die Beantragung der Förderung über einen Energieberater, der den erforderlichen Sanierungsumfang festlegt.