Schornsteinfeger sind Glückssymbole und haben als Glückssymbole zum Jahreswechsel Hochkonjunktur. Im restlichen Jahr sind sie manchmal nicht so gerne gesehen, da ihr Erscheinen mit Gebühren verknüpft ist. Ab dem ersten Januar 2010 wird sich die Höhe der Gebühren für viele Menschen verändern. Dann tritt die neue Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) in Kraft.
Bundeseinheitliche Regelung
Die so genannte Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) gilt ab dem ersten Januar 2010 erstmals bundeseinheitlich. Bisher hatte jedes Bundesland eigene Verordnungen. Zukünftig bekommen Schornsteinfeger in Deutschland stattdessen überall die gleichen Aufgaben und auch die Berechnung der Entgelte wird einheitlich geregelt. Dieser Berechnung liegen beispielsweise so genannte Arbeitswerte (AW) zugrunde. Arbeitswerte sind festgesetzte Geldbeträge. Für die ostdeutschen Bundesländer liegen sie bei 0,92€ (+ Umsatzsteuer). Für die westdeutschen Bundesländer werden sie auf 1,01 Euro Arbeitswert (+ Umsatzsteuer) festgesetzt. Je nach Aufgabe, die der Schornsteinfeger durchführt, werden diese Werte mit einer bestimmten Zahl X multipliziert. Ein Beispiel: Für Kehr- und Überprüfungsarbeiten, die an senkrechten Teilen von Abgasanlagen durchgeführt werden, wird bei den Grundgebühren der Multiplikator 9,2 festgesetzt. In westdeutschen Bundesländern ergäbe sich somit ein Nettowert von 9,29€. Unterteilt werden die Gebühren insgesamt in die Kategorien
Begehungsgebühr,
Arbeitsgebühr je Kehrung,
Arbeitsgebühr je Überprüfung einschließlich einer ggf. erforderlichen Kehrung, Feuerstättenschau,
Arbeitsgebühr je Emissionsmessung sowie
Sonstige Arbeitsgebühren, Zuschläge, Mahngebühr, Bescheide
Was bedeutet das bei den Kosten?
Die Dorstener Zeitung zitiert in einem Artikel vom 21. Dezember 2009 nicht näher benannte Schornsteinfeger und stellt drei grundsätzliche Aussagen in den Raum. Geringer werden die Gebühren für Häuser, in denen eine zentrale Öl- oder Gasheizung installiert wurde. Teurer werden die Gebühren in Häusern mit Einzelöfen und in Häusern mit Zentralheizung und zusätzlicher Feuerstelle (z.B. offener Kamin). Der Westen, das Portal der WAZ-Mediengruppe im Internet, zitierte am 22. Dezember 2009 einen Bezirksschornsteinfeger-Meister mit den Worten, dass die Gebühren einerseits um etwa zehn Prozent sinken. Im anderen Fall, bei steigenden Gebühren, würde diese Steigerung bei einem Wert zwischen fünf und zehn Prozent liegen.
Schornsteinfeger — veränderte Aufgaben und mehr Wettbewerb
Das Schornsteinfegerwesen befindet sich seit einigen Jahren im Umbruch. Der Schornsteinfeger kann in Zukunft auch Arbeiten des Heizungs- und Sanitärhandwerk übernehmen. Umgekehrt können die Heizungs- und Sanitärbetriebe einen Teil der Schornsteinfeger-Arbeiten leisten. Grundlage dafür ist neben einem sich verändernden gesetzlichen Rahmen eine Vereinbarung zwischen dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) und dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Eine weitere Änderung: Ab 2013 wird durch das veränderte Schornsteinfegerhandwerksgesetz Raum für mehr Konkurrenz bei den Schornsteinfegern geschaffen. Bereits jetzt können auch Schornsteinfege-Betriebe aus dem EU-Ausland einen Teil der Arbeiten eines Schornsteinfegers in Deutschland übernehmen. Ab 2013 herrscht für Hausbesitzer auch teilweise Wahlfreiheit, wenn es um Schornsteinfeger innerhalb Deutschlands geht. So genannte hoheitliche Aufgaben wie etwa eine Bauabnahme werden allerdings weiterhin bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger übernehmen.
Zitat: „Geringer werden die Gebühren für Häuser, in denen eine zentrale Öl- oder Gasheizung installiert wurde.“ – Haus mit Gastherme unter dem Dach ohne Kamin!
Meine praktische Erfahrung:
Messung 2008 – 49,08 Arbeitswerte á 0,65 € = 37,96
Messung 2010 – 43,40 Arbeitswerte á 1,01 € = 52,16
d.h. Aufwand, festgestellt durch Arbeitswerte) ist zwar gesunken, aber durch die enorme Anhebung des Arbeitswertpreises ist eine Kostensteigerung von 14,20€ (= 37,4%) entstanden.
Ich habe 2008 mit 2010 verglichen, da die Messungen jedes 2te Jahr gleich sind. Dies ist die Messung mit dem geringeren Aufwand.
Bin verärgert (Gasheizung/Brennwert) – im Jahr 2008 => 25,61€
Jahr 2010 => 75,84
d.h das DREIFACHE
Im Jahr 2010 war zum ersten Mal ein neuer Bez-Schornsteinfegermeister.
Sind die Gebühren auch vom Schornsteinfeger zu Schornsteinfeger unterschiedlich?…
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Der Arbeitswert ist von 0,67Euro auf 1,01Euro gestiegen. Das bedeutet eine Steigerung von über 50%. Nicht schlecht!
Die Gesamtrechnung der letzten Prüfung unserer Brennwertheizung ist sogar um über 80% gestiegen, weil irgendeine Arbeitsgangpauschale aus der KÜO hinzugekommen ist….
Die Grundgebühr 2009 betrug € 11,90 und für 2010 € 46,96 !!. Unfassbar, Kommentar vom nSchornsteinfeger:“ Beschweren Sie sich doch bei der Regierung“. Und….. man ist dieser Geldgier auch noch ausgeliefert. Wo kann man solche Rechnungen auf Richtigkeit überprüfen lassen und ist die KÜO eine Kann – oder Mussbestimmung ??
Auch ich habe diese negative Erfahrung gemacht. Eine kleine Gastherme unter dem Dach im Einfamilienhaus für Heizung und Warmwasser mit vielleicht 1,5 m Abgasrohr. In den Jahren 2001, 2003, 2005, 2007 und 2009 gab es eine Grundgebühr von 18 AW plus eine Abgsawegeprüfung für 22,30 AW zusammen also 40,3 AW. Der Betrag erhöhte sich von 2001 bis 2009 von 28,92 Euro auf 33,57 Euro (jeweils brutto). Derartige Erhöhungen sind nachvollziehbar.
Dieses Jahr nun – also 2011 – gab es eine Grundgebühr von 17,4 AW plus eine Gebühr für senkrechte Abgasanlage 0,6 AW plus Abgasuntersuchung 18,9 AW plus BImSchV Gas 6,6 AW plus Feuerstättenschau 2 AW plus Feuerstättenbescheid 10 AW also zusammen ganze 55,4 AW zu einem Preis von 66,59 Euro brutto. Ich fühle mich ebenso hilflos der Willkür ausgeliefert. Wen oder was finanzieren wir eigentlich mit diesen 100 % Aufpreis ? Stecken sich die Schornsteinfeger diesen Betrag ein ? Dann kann ich nur sagen, tolle Lobby, die es per Gesetz ermöglicht eine Gehaltsverdoppelung zu bekommen, gegen die sich der Kunde nicht einmal wehren kann.
Eine Nachricht die uns der Schornsteinfeger 12/10 zukommen lies, kündigt er an,dass ab dem Jahr 2011 zusätzlich eine Feuerstättenschau durchgeführt werden muß.Hierzu werden alle Feuerstätten und Schornsteine auf ihre Brand-und Betriebssicherheit hin überprürft.Die Prüfung erfolgt alle 3,5 Jahre.
Die anfallende Gebühr wird gesondert in Rechnung gestellt.
Wer kann mir Auskunft geben ob dies rechtens ist und in der neuen KÜO vorgeschrieben ist.
MfG Bertram