Fogging – das Wort, das sich ursprünglich vom englischen Begriff „fog = Nebel“ ableitet, beschreibt in der Immobilienwelt ein unschönes Problem in der Wohnung, das sich durch graue oder schwarze Flecken an Wänden und Decken bemerkbar macht.
Auch die Automobilbranche arbeitet mit dem Begriff „Fogging“ im Zusammenhang mit dem Bilden eines Films auf der Windschutzscheibe von Neuwagen aufgrund flüchtiger Kunststoffbestandteile, die sich festsetzen.
Für den Mieter oder Wohnungseigentümer ist die „Vernebelung“ ebenso wenig spaßig, sind die Ablagerungen in manchen Fällen gar so stark, dass man denken könnte, es handele sich um Verrußungen nach einem Wohnungsbrand. Fogging, das in Deutschland seit rund 15 Jahren bekannt ist, kann sich innerhalb weniger Tage entwickeln und die genaue Ursache hierfür konnte bisher noch nicht ermittelt werden. Fest steht jedoch, dass der „Magic Dust“ – eine weitere Bezeichnung für das unschöne Phänomen – immer neu errichtete oder frisch renovierte Wohnungen trifft. Ein weiterer Fakt: das Problem tritt fast ausschließlich in den Wintermonaten und somit in der Heizperiode auf. Und was liegt hier näher als der zumeist bei Vermietern beliebte Grund des mangelhaften Heizens und Lüftens. Das Bundesamt für Umwelt sieht dies jedoch ein wenig anders.
Demnach ist für die „Feinstaubattacke“ ein Mix aus Faktoren verantwortlich, so genannte schwerflüchtige, organische Verbindungen, die bei Neubauten oder Renovierungsarbeiten ihre Anwendung finden. Diese Verbindungen finden sich beispielsweise in Farben und Lacken, Isolierschäumen, PVC- oder Laminatböden, Glasfasertapeten und Dekorplatten aus Kunststoff. Kommt dazu noch ein eingeschränkter Luftaustausch, kann sich das unschöne Phänomen bilden. Zum eingeschränkten Luftaustausch kann es wiederum aus diversen Gründen kommen. Zum einen sind in den heutigen Zeiten der Energieverordnung die Immobilien besser isoliert und gedämmt und somit auch luftdichter. Natürlich kann der mangelhafte Luftaustausch aber auch in Lüftungsfehlern oder Baumängeln begründet sein, die zu Wärmebrücken führen, durch die sich die Rußpartikel in der Luft an Decken und Wänden ablagern. Das Fogging entsteht.
Ob Baumängel vorliegen, ist im Einzelfall und idealerweise durch einen Gutachter zu klären. Denn laut Rechtsprechung muss der Vermieter zunächst einmal beweisen, dass keine Baumängel an der Immobilie vorliegen. Kann er dies nicht, hat der Mieter das Recht auf eine Mietminderung bzw. kann dem Fogging gar durch eine Kündigung entkommen.