Mit der EnEV 2007, der so genannten Energieeinsparverordnung 2007, wurde die Einführung des Energieausweises gesetzlich geregelt. Demnach müssen Besitzer von Gebäuden, die vor 1965 gebaut wurden, ab 01. Juli 2008 bei Verkauf oder Vermietung ihrer Immobilie einen Energieausweis vorlegen können, ansonsten drohen saftige Bußgelder, die bis zu 15.000 Euro betragen können. Für später errichtete Gebäude gilt die Einführungsfrist ab 01. Januar 2009.
Da die Ausstellung des Energieausweises vor allem bei Häusern älterer Bauart mit einigem Aufwand verbunden sein kann, empfiehlt es sich besonders für Eigentümer, die momentan keinen Verkauf oder eine Neuvermietung ihrer Immobilie anstreben, dies zu einem späteren Zeitpunkt aber nicht ausschließen können, die Übergangsfrist bis 01. Oktober 2008 zu nutzen, in der der Eigentümer noch einen preiswerteren, verbrauchorientierten Ausweis erhalten kann. Der verbrauchsorientiere Energiepass wird auf Grundlage des Energieverbrauchs der vergangenen Jahre erstellt.
Die andere teurere, aber dafür detaillierte und mit konkreten Modernisierungstipps versehene Variante ist der Bedarfsausweis. Ab 01. Oktober 2008 muss letzterer dann zwingend für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 01. November 1977 liegt, bei geplanter Neuvermietung oder Verkauf ausgestellt werden.
Der Energiebedarfsausweis kann u. a. wertvolle Informationen zu bestehendem Sanierungspotenzial liefern. In der Regel wird ein Ortstermin vereinbart, bei dem dann durch einen Ausstellungsberechtigen die Bau- und Heiztechnik des Gebäudes analysiert wird. Den Energieausweis ausstellen dürfen zum Beispiel Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Energieberater oder geschulte Handwerksmeister. Sie können auch fachmännisch Tipps zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen geben. Hier wird es sich beispielsweise um Maßnahmen zur Heizungssanierung handeln, die das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis bietet. So kann eine Umwandlung der alten Heizungsanlage in eine Kombination aus Gas und Solar eine Energieersparnis von bis zu 40 Prozent bringen. Gleichzeitig punktet die Investition beim Energieausweis, da die Immobilie besser eingestuft wird, was sich schlussendlich wiederum positiv auf die Vermietung oder einen späteren Verkaufserlös auswirkt.