Jedes Jahr werden immer mehr Anwälte und Hausverwaltungen zur Prüfung von Betriebskostenabrechnungen herangezogen. Oft ist klar warum, denn oft sind Mieter der Betriebskostenabrechnung gegenüber mißtrauisch.
2 von 3 Betriebskostenabrechnung sind falsch und dies oft nur wegen „kleiner“ Formfehler oder der Umlage von Betriebskosten welche laut Betriebskostenverordnung nicht umgelegt werden dürfen. Klar ist auch das Vermieter gerne die Verwaltungskosten so gering wie möglich halten möchten, da sie diese aus eigner Tasche bezahlen müssen.
So stellt sich oft die Frage, ob die Betriebskostenabrechnung vom Vermieter selbst erstellt wird oder ob er dies an eine Hausverwaltung deligiert. Letztere Variante ist die wohl beste, denn eine Hausverwaltung arbeitet hiermit nahezu täglich und kennt aktuelle Verordnungen und weiss wie die Betriebskostenabrechnung erstellt werden muss um Sie für den Mieter und Vermieter verständlich zu machen.
Mit Grundkenntnissen ist es jedoch möglich die Betriebskostenabrechnung selbst online zu erstellen (z.B. www.betriebskosten-express.de). Hierfür brauchen nur Kosten und Verteilungsschlüssel eingegeben zu werden und schon wird für jeden Mieter eine Betriebskostenabrechnung erstellt.
Eine günstige Alternative für all jene, die Unterstützung bei der Erstellung benötigen.