Betriebskostenabrechnungen müssen immer in der gesetzlichen Frist von 12 Monaten zugestellt werden, damit der Vermieter Nachzahlungen einfordern kann.
Nun ist es wie jedes Jahr soweit, Mieter erkundigen sich bei Anwälten und fremden Hausverwaltungen über die im Jahr 2010 zugestellte Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2008.
Die Antwort liegt schnell auf der Hand, denn die Zustellung der Betriebskostenabrechnung im Jahr 2010 für das Jahr 2008 liegt nicht innerhalb der gesetzlichen Frist. Somit verfallen Nachzahlungen gegenüber dem Eigentümer, Guthaben gegenüber dem Mieter jedoch bleiben bestehen!
Ich glaube, hier liegt eine Verwechselung vor – die Abrechnung der Nebenkosten 2009 kann nur fristgerecht im Jahr 2010 zugestellt werden, viel mehr die Frist für die Abrechnung 2008 ist im Regelfall abgelaufen. Dennoch kann eine verspätete Zustellung nur dann noch gültig gemacht werden, sofern Gründe vorliegen, die der Eigentümer/Vermieter nicht zu vertreten hat – dies ist jedoch schwierig zu belegen und erfordert Rechtsberatung. Von einer Pflicht zur Abrechnung ist der Vermieter dann trotz verspäteter Zustellung nicht befreit.
Das ist richtig. Ein kleine aber sehr entscheidender Fehler von mir. Hab es abgeändert.
Wichtig wäre auch zu erwähnen, das es Probleme geben kann, wenn der Mieter sagt er hat keine Betriebskostenabrechnung vom Vermieter erhalten, selbst wenn der Vermieter diese zugestellt hat.
Eine Zustellung wäre also nur dann wirklich nachzuweisen, wenn diese per Einschreiben versendet wird. Natürlich macht dies in der Regel keine Hausverwaltung.