Von Architekten erstellte Bautenstandsberichte sind mitunter Grundlage für Ratenzahlungen beim Kauf von Eigentumswohnungen; sind sie falsch, …
so haftet — nach Urteil des Bundesgerichtshofes — der Architekt.
Bautenstandsberichte geben den Grad der Fertigstellung von Gebäuden wieder, die sich noch im Bau befinden. Sie dokumentieren etwa, wie viel Prozent des jeweiligen Gebäudes fertig gestellt wurden und ob eventuell Mängel bei bereits bestehenden Gebäudeteilen aufgetreten sind. Der Bauleiter oder Architekt des Bauprojekts bürgt mit seiner Unterschrift für die Richtigkeit des Berichts. Das hat jetzt ein Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt. Im zu entscheidenden Fall waren die Bautenstandsberichte die Grundlage für Ratenzahlungen, die Käufer von Eigentumswohnungen an den Verkäufer leisteten. Je nach Fortschritt der Bauarbeiten wurde eine weitere von insgesamt acht Raten fällig. Geklagt hatten die Käufer, weil die Bautenstandsberichte aus ihrer Sicht weder darauf hingewiesen haben, dass Mängel am Bau vorliegen, noch darauf, dass die Bauweise von der Baugenehmigung abwich. Sie verlangten Schadensersatz, da die vom ihnen bezahlten Raten bei einem korrekten Bautenstandsbericht nicht gezahlt worden wären und nicht hätte gezahlt werden müssen. Der Bundesgerichtshof urteilte daraufhin grundsätzlich, dass Käufer bei fehlerhaften Berichten tatsächlich Schadensersatzansprüche stellen können. Die Entscheidung im konkreten Fall, ob die bemängelten Bautenstandsberichte tatsächlich fehlerhaft waren, gab es an das zuvor zuständige Gericht zurück.
Bautenstandsberichte werden häufig bei der Finanzierung von Gebäuden verwendet, wenn etwa die Kreditinstitute neue Baugelder jeweils erst ab einem gewissen Fortschritt des Bauvorhabens freigeben. Sie besitzen zudem eine Kontrollfunktion, wenn sie ordnungsgemäß etwaig vorhandene Baumängel aufzeigen. Und die sind gar nicht so selten, wie der Bauschadenbericht 2008 der Prüforganisation DEKRA Anfang des Jahres aufgezeigt hat. Laut dieses Berichts stieg die Anzahl der durchschnittlichen Mängel pro Bau innerhalb eines Jahres von 21 auf 32 an. Durch regelmäßige Bautenstandsberichte können Fehler frühzeitig entdeckt werden, was oftmals dazu beiträgt, Ärger möglichst gering zu halten. Bautenstandsberichte sind wertvolle Instrumente… sofern sie fehlerfrei sind.